Verträge für das Outsourcing

Damit beim Outsourcing die einzelnen Aufgaben wie erwünscht erledigt werden können, braucht es Verträge, die alle Details klar darlegen. Bei einem Vertrag für Outsourcing sollte man als Unternehmer daher vorher gut überlegen, welche Absprachen getroffen werden sollen und in welcher Form Platz für Veränderungen vorhanden sein muss. Outsourcing-Verträge binden Anbieter und Auftraggeber meist langfristig aneinander und daher sollten Probleme möglichst bereits im Vorfeld ausgeschlossen werden können. Die Interessen beider Parteien müssen sorgfältig abgewogen werden und geschäftliche Fairness steht im Mittelpunkt eines solchen Unternehmens.

Eine beständige Zusammenarbeit kann nur auf Vertrauen basieren und wenn eine Partei sich vorwiegend auf die Kostenreduzierung konzentriert, kann die Zusammenarbeit oft unerwartet schnell ein Ende nehmen. Im Vertrag muss daher an erster Stelle eine genaue Leistungsbeschreibung festgehalten werden, in der auch die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers definiert sind. Juristen und kaufmännische Verhandlungsführer müssen hierfür Hand in Hand arbeiten, denn ein Fachbereich allein kann hier meist keine guten und ausreichend detaillierten Formulierungen erstellen. Nur zusammen kann sichergestellt werden, dass am Ende im Vertrag alle erwünschten Leistungen genau festgehalten wurden und es deswegen nicht zum Streit zwischen den Parteien kommen kann.

Es gibt auch internationale Portale, die eine elektronische Hilfestellung beim Aufsetzen eines Outsourcing-Vertrags bieten können. Sie sind vor allem sinnvoll, wenn keine Fachanwälte hinzugezogen werden können und Kaufleute und Techniker den Vertrag schließen wollen. Da sich die Anforderungen um Laufe der Zeit ändern können, muss auch hierfür eine gemeinsame Regelung gefunden werden. Wirklichkeit und Vertrag dürfen nicht auseinanderdriften, was nur gelingt, wenn Möglichkeiten für die Änderung von einzelnen Details im Vertrag bereits bei der Unterschrift bedacht werden. Gern vergessen wird auch die Regelung, die bei auftretenden Schäden greift. Wer übernimmt die Haftung wenn ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, der auf Probleme von Outsourcing-Anbieter und Auftraggeber zurückzuführen ist, ist daher ein weiterer entscheidender Punkt im Vertrag. Hier sollte eine genaue und faire Regelung entstehen, denn nur dann kann eine Zusammenarbeit langfristig erfolgreich sein und Probleme schadlos überdauern.